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Zeltlager 2010

ZELTLAGER VOM 31.JULI BIS 5.AUGUST 2010

Wegbeschreibung für Lagerüberfall

Über Hohenschäftlarn nach Dettenhausen bei Egling

- auf A95/Gramisch-Partenkirchen fahren (1)
- bei Ausfahrt 5/Schäftlarn,Neufahrn abfahren (2)
- bei Abzweigung links Richtung Schäftlarn (3)
- durch Hohenschäftlarn fahren, immer geradeaus! (4)
- der Straße Richtung Kloster Schäftlarn folgen, am Kloster vorbei fahren (5)
- bei der nächsten großen Abzweigung rechts Richtung Deining/Bad Tölz (6)
- vor Egling bei Bushaltestelle Dettenhausen links nach Dettenhausen fahren!!! Achtung Schild Dettenhausen nicht bzw. schlecht sichtbar (7)
- in Dettenhausen parken, genauen Platz sieht man auf dem Foto

Es darf nur zwischen 24.00 und 6.00 überfallen werden.


 



Lagerüberfallsordnung des Dekanats Laim

Ziel und Zweck eines Lagerüberfalls:
1. Es geht nur um Gaudi
2. Es darf nichts und niemand zu Schaden kommen

Was bei einem Lagerüberfall beachtet werden soll:
1. Kein Entwenden oder Beschädigen von Privateigentum
2. Es darf grundsätzlich nur Pfarreieigentum mitgenommen werden !
3. Erbeutetes muß zurückgegeben werden
4. Die Auslöse muß angemessen sein (z.B. 1 Kasten Bier oder 1 Frühstück)
5. Die erbeuteten Dinge sind sorgfältig zu behandeln
6. Messer. Gasöfen, Wasserstellen. Gruppenzelte, Autos,Fahrräder u.a. sind absolut tabu !
7. Leuchtkugeln, Feuerwerkskörper, Gaspistolen. CS-Gas, Rauchbomben u.a. dürfen nicht benutzt werden
8. Der Überfaller ist gefaßt, wenn er abgeschlagen wird (keine Person entführen )
9. Bei verursachten Schäden haftet in jedem Fall der Überfaller!
10. Auf die Anwohner Ist Rücksicht zu nehmen (Müll, Parkplatz. Lärm, usw.)


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