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ZELTLAGER VOM 31.JULI BIS 5.AUGUST 2010 |
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Wegbeschreibung für Lagerüberfall
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Über Hohenschäftlarn nach Dettenhausen bei Egling
- auf A95/Gramisch-Partenkirchen fahren (1) - bei Ausfahrt 5/Schäftlarn,Neufahrn abfahren (2) - bei Abzweigung links Richtung Schäftlarn (3) - durch Hohenschäftlarn fahren, immer geradeaus! (4) - der Straße Richtung Kloster Schäftlarn folgen, am Kloster vorbei fahren (5) - bei der nächsten großen Abzweigung rechts Richtung Deining/Bad Tölz (6) - vor Egling bei Bushaltestelle Dettenhausen links nach Dettenhausen fahren!!! Achtung Schild Dettenhausen nicht bzw. schlecht sichtbar (7) - in Dettenhausen parken, genauen Platz sieht man auf dem Foto
Es darf nur zwischen 24.00 und 6.00 überfallen werden.
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Lagerüberfallsordnung des Dekanats Laim
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Ziel und Zweck eines Lagerüberfalls: 1. Es geht nur um Gaudi 2. Es darf nichts und niemand zu Schaden kommen
Was bei einem Lagerüberfall beachtet werden soll: 1. Kein Entwenden oder Beschädigen von Privateigentum 2. Es darf grundsätzlich nur Pfarreieigentum mitgenommen werden ! 3. Erbeutetes muß zurückgegeben werden 4. Die Auslöse muß angemessen sein (z.B. 1 Kasten Bier oder 1 Frühstück) 5. Die erbeuteten Dinge sind sorgfältig zu behandeln 6. Messer. Gasöfen, Wasserstellen. Gruppenzelte, Autos,Fahrräder u.a. sind absolut tabu ! 7. Leuchtkugeln, Feuerwerkskörper, Gaspistolen. CS-Gas, Rauchbomben u.a. dürfen nicht benutzt werden 8. Der Überfaller ist gefaßt, wenn er abgeschlagen wird (keine Person entführen ) 9. Bei verursachten Schäden haftet in jedem Fall der Überfaller! 10. Auf die Anwohner Ist Rücksicht zu nehmen (Müll, Parkplatz. Lärm, usw.)
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Druckbare Version
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